AGB Partner-Programm
durchblicker GmbH Salzgries 15, 1010 Wien („durchblicker.at“)
1. Präambel
1.1. Das Partnerprogramm von durchblicker.at ist ein Angebot der durchblicker GmbH. Der Teilnehmer des Partnerprogramms („Partner“) wirbt durch die Schaltung von Hyperlinks für die Angebote von durchblicker.at. Hierfür erhält der Partner Entgelte nach Maßgabe der vermittelten Conversions lt. Pkt. 4 dieser Vereinbarung.
1.2. Für alle Partnerverträge gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Die Vertragsbedingungen werden durch die Anmeldung zum Partnerprogramm anerkannt und ersetzen bisherige Vereinbarungen.
1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Partners sind, sofern sie nicht ausdrücklich von durchblicker.at schriftlich akzeptiert wurden, unverbindlich.
2. Anmeldung
2.1. Die Teilnahme am Partnerprogramm setzt eine Registrierung im Partner-Portal von durchblicker.at unter https://partner.durchblicker.at/affiliates voraus.
2.2. Die Vereinbarung zwischen durchblicker.at und dem Partner wird erst durch die Genehmigung des Partners durch durchblicker.at wirksam.
2.3. Bei der Anmeldung gibt der Partner die Domain bekannt, von der User auf durchblicker.at geleitet werden und von der Conversions dieser User zu einer Verrechnung führen sollen. Weitere Websites/Domains können nach Genehmigung von durchblicker.at im System registriert werden.
2.4. Die Teilnahme am Partnerprogramm ist für die Partner kostenlos. Minderjährige sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.
2.5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine politischen, sexuellen, pornografischen, sittenwidrigen, radikalen, diskriminierenden oder strafrechtlich relevanten Inhalte oder Links zu solchen Inhalten, auf der den zum Durchblicker-Partner-Programm angemeldeten Seiten anzubieten. Die Gestaltung der Website darf nicht geeignet sein, den Ruf oder die Wertschätzung der Marke durchblicker.at oder den Geschäftsbetrieb von durchblicker.at zu beeinträchtigen.
3. Werberichtlinien
3.1. durchblicker.at stellt dem Partner Werbemittel zur Verfügung, die den User auf die Website von durchblicker.at leiten. Das Tracking-System von durchblicker.at ordnet die Nutzer dem Partner zu.
3.2. Der Partner verpflichtet sich die bereit gestellten Werbemittel unverändert auf der Partner-Website einzubinden. Zusätzlich können auch reguläre HTML-Links als Werbemittel eingesetzt werden.
3.3. Der Partner ist in der Wahl sowie in der Platzierung der verwendeten Werbemittel und Links frei. Der Partner verpflichtet sich jedoch, im Rahmen dieses Partner-Programms nur Links auf durchblicker.at zu setzen, die über ein No-Follow Attribut verfügen.
3.4. Der Partner verpflichtet sich, nach Aufforderung durch durchblicker.at Werbemittel oder Links unverzüglich zu aktualisieren oder zu entfernen.
3.5. Der Partner verpflichtet sich, über die bereit gestellten Werbemittel (Banner) sowie reguläre HTML-Links auf Text, Buttons, etc. hinausgehende (individuelle) Werbemittel vor Verwendung mit durchblicker.at abzustimmen. Untersagt ist die Verwendung der Website oder von Teilen der Website in Frames oder Apps, sowie das wortwörtliche Übernehmen von auf durchblicker.at bereitgestellten Inhalten.
3.6. Der Partner verpflichtet sich, bezahlte Werbemaßnahmen mit dem Partnerlink als Ziel-URL zu unterlassen (z.B. gesponserte Facebook Posts).
3.7. Bei jeglicher Form der vom Partner ausgehenden direkten oder indirekten Kommunikation bzw. bei jeglicher Vermittlung von Inhalten muss jederzeit klar ersichtlich und nachvollziehbar sein, dass diese vom Partner ausgeht und nicht im Namen von durchblicker.at erfolgt.
4. Conversion
4.1. durchblicker.at markiert die vom Partner vermittelten Nutzer mittels Cookie und ordnet die resultierenden Klicks und Conversions dem jeweiligen Partner als Grundlage für die Entgeltzahlung zu.
4.2. durchblicker.at protokolliert alle Klicks und Conversions und erfasst sie statistisch. Die Protokolle sind im Partner-Portal abrufbar. Ausschließlich in diesem System erfasste Klicks/Conversions können einen Entgeltanspruch begründen.
4.3. Das Cookie hat eine Gültigkeit von 365 Tagen.
4.4. Bei Vermittlung eines Nutzers durch mehrere Partner führt das letzte vor der Conversion gesetzte und zum Conversionzeitpunkt vorhandene Cookie zum Entgeltanspruch („last cookie wins“-Prinzip).
4.5. Als Conversion wird eine von einem Nutzer durchgeführte und konkrete Handlung des Nutzers definiert, die dem Partner eindeutig zuordenbar ist. Je nach Produktkategorie gelten unterschiedliche Bestimmungen zu exakten Definition und zum Entstehen des Entgeltanspruchs:
4.5.1. Versicherung, Strom & Gas, Bausparen: Die Conversion ist definiert als Vertragsabschluss des Nutzers. Die Conversion wird zum Zeitpunkt der Erfassung des neuen Vertrags im CRM-System von durchblicker im Partner-Portal vorläufig erfasst und eingetragen. Sollte kein Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und Anbieter zustandekommen (zB Kundenrücktritt, Ablehnung durch Anbieter, Test-/Spaßabschlüsse), wird die Conversion im Partner-Portal storniert und es entsteht kein Entgeltanspruch.
4.5.2. Immobilienfinanzierung: Die Conversion ist definiert als Übermittlung einer vollständig ausgefüllten Selbstauskunft des Nutzers an durchblicker.at. Die Conversion wird zum Zeitpunkt der Erfassung der Selbstauskunft im CRM-System von durchblicker im Partner-Portal vorläufig erfasst und eingetragen. Sollte die Selbstauskunft nicht vollständig sein oder aus anderen Gründen keine sinnvolle Bearbeitung der Selbstauskunft durch durchblicker.at möglich sein (zB Kundenrücktritt, Test-/Spaßanfragen), wird die Conversion im Partner-Portal storniert und es entsteht kein Entgeltanspruch.
4.5.3. Ratenkredit: Die Conversion ist definiert als erfolgreich vermittelter Kredit des Nutzers. Als erfolgreiche Vermittlung zählt dabei die Auszahlung des Kreditbetrags oder Teile des Betrags an den Nutzer Die Conversion wird zum Zeitpunkt der Erfassung des neuen Vertrags im CRM-System von durchblicker im Partner-Portal vorläufig erfasst und eingetragen. Sollte kein Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und Anbieter zustandekommen (zB Kundenrücktritt, Ablehnung durch Anbieter, Test-/Spaßabschlüsse), wird die Conversion im Partner-Portal storniert und es entsteht kein Entgeltanspruch.
5. Entgelt
5.1. Das Entgelt bemisst sich nach den Conversions pro Abrechnungsperiode der vom Partner vermittelten Nutzer auf durchblicker.at. Die Entgelte pro Produkt sind im Partner-Portal hinterlegt.
5.2. Im Partner-Portal stehen die Conversions sofort nach Erfassung im CRM-System zur Verfügung, also bevor der Entgeltanspruch endgültig geklärt ist. Conversions, die keinen Entgeltanspruch auslösen, werden von der Entgeltabrechnung nachträglich abgezogen.
5.3. Die Abrechnung der Entgelte durch durchblicker.at erfolgt jeweils am Monatsende. durchblicker.at schickt eine Abrechnung am Ende des Monats und überweist spätestens per 15. des Folgemonats auf ein vom Partner mittels IBAN/BIC angegebenes EU-Bankkonto.
5.4. Die Abrechnung gilt als akzeptiert, wenn der Partner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung der Abrechnung (Datum der Abrechnung) dagegen Einspruch erhebt.
5.5 durchblicker.at kann die Entgelte jederzeit anpassen. Eine Anpassung der Entgelte wird einen Monat nach Bekanntgabe der Entgelte wirksam.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1. Die Vereinbarung kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist gekündigt werden.
6.2. Bei Ende der Zusammenarbeit werden alle bis zu diesem Zeitpunkt offenen Entgelte abgerechnet. Auf nach diesem Zeitpunkt anfallende Entgelte besteht kein Anspruch.
7. Mitteilungen
7.1. Mitteilungen sind per E-Mail an affiliate@durchblicker.at bzw. die im System hinterlegte E-Mail Adresse des Partners zu richten.
7.2. Veränderungen der E-Mail Adressen sind jeweils bekanntzugeben.
8. Datenschutz
8.1. Die Daten der Partner werden von durchblicker.at zur Vertragsabwicklung und zur Kommunikation innerhalb des Partnerprogramms gespeichert. Sie werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt und weder an Dritte weitergegeben noch zu Werbezwecken genutzt.
9. Haftungsbegrenzung
9.1. Schadensersatzansprüche gegen durchblicker.at sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt.
9.2. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Anwendung des Österreichischen Rechts unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.
10.2. Die Vertragsparteien vereinbaren die örtliche Zuständigkeit des jeweils sachlich für Handelssachen in Wien zuständigen Gerichts.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Jede Änderung und/oder Ergänzung dieser Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen bzw. durch diese Vereinbarung gegenstandslos.
11.2. Sollte eine Bestimmung in dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich einvernehmlich durch eine in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen gleichwertige wirksame Regelung ersetzen.